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Das Borgward-Forum
Kfz-Briefe nach EU-Norm
geschrieben von: Peter (---.mch.sbs.de)
Datum: 04. November 2004 12:32

Liebe Borgwardfreunde,

heute erfuhr ich von der Münchner Kfz-Zulassungsstelle, dass demnächst (Datum konnte nicht genannt werden) bundesweit Kfz-Briefe nach EU-Norm eingeführt werden. Möglicherweise vollzieht sich die Umstellung dann so, dass bei einer Stilllegung bzw. Wiederzulassung eines Fahrzeugs automatisch der alte Kfz-Brief eingezogen und ein neuer ausgegeben wird; dies ist vor allem für diejenigen unter uns von Bedeutung, die noch den originalen braunen Kfz-Brief besitzen und diesen nach Möglichkeit auch behalten wollen. Ein - sicher teurer - Weg wäre es, das Fahrzeug zum Winter einfach nicht mehr stillzulegen.
Hat jemand zu diesem Thema bereits nähere Informationen?
Viele Grüße,
Peter


 
Re: Kfz-Briefe nach EU-Norm
geschrieben von: Helmut Erhardt (---.dip.t-dialin.net)
Datum: 05. November 2004 01:07

Hallo Peter,
ich habe mit meinem Olttimer folgende Erfahrung mit der Zulassungsstelle gemacht:
Der alte Brief wurde am Eck abgeschnitten und dadurch ungültig. für 50.-DM ( noch DM-Zeit) konnte ich den alten Brief behalten. Das Fahrzeug wurde dann mit einem neuen Brief zugelassen.
Viele Grüße
Helmut

 
Re: Kfz-Briefe nach EU-Norm
geschrieben von: jmilitzer (---.teleos-web.de)
Datum: 05. November 2004 07:47

Hallo Peter, Hallo Helmut,
Liebe Borgwardfreunde,

ich kann mir offen gesagt nicht vorstellen, daß nach dem Erwecken unserer "Schätzchen" aus dem Winterschlaf, also nach einer kurzzeitig befristeten Abmeldung sofort einer neuer Brief fällig wird. Wer die Prozedur der Neuabnahme nach §21 schon einmal mitgemacht hat weiß, was das für ein Aufwand ist und welche Kosten entstehen. Hier war es bislang so, daß dies nur fällig wurde, wenn ein alter Brief verfallen war. Das war m. W. in der Regel nach 1 1/2 Jahren (früher waren es mal 1 Jahr zzgl. zweier Fristverlängerungen von jeweils 1/2 Jahr) der Fall. Übrigends ist man glaube ich auch heut noch gesetzlich verpflichtet, auch wenn man ein Auto mittlerweile verschrottet hat, den Brief nach dieser Frist entwerten oder auch einziehen zu lassen.
Also, wenn euer Auto noch den braunen Pappbrief hat und es nicht länger als 1 1/2 Jahre abgemeldet ist, könnt ihr es wieder ganz normal zulassen und ihr behaltet auch den alten Brief. Wenn das Auto länger abgemeldet war, wie z.B. bei den klassischen Scheunenfunden oder langjährigen Restaurierungen, gab es bislang auch schon einen neuen Brief, nur bislang halt noch nicht das EU-genormte Teil.

@Helmut: Ich weiß nicht in welchem Kreis oder welcher Stadt Du zur Zulassungsstelle mußt, aber das man für das Entwerten des alten Briefes 50,- DM zu zahlen hatte ist mir neu. Ich habe in einem solchen Fall immer darauf bestanden den alten Brief wieder mitzunehmen, da er ja ein wichtiger Bestandteil der Fahrzeughistorie ist und so nicht zuletzt auch ein wertbeeinflussender Faktor sein kann. Die Form der Entwertung ist dabei unterschiedlich, die Ecke wird fast immer abgeschnitten, häufig noch Stempel "Ungültig" aufgedrückt und teilweise auch mit lustigen "Sternchen" mittig gelocht. Meine Erfahrungen beziehen sich auf die Stadt Herne und den Kreis Recklinghausen, aber ich glaube zumindest früher war das nicht eindeutig geregelt und lag im Ermessen der einzelnen Zulassungsstelle.

Noch ein Tipp an alle, die in absehbarer Zeit mit der Zulassung Ihres Oldtimers zu tun haben. Ruft einfach vorher schon mal beim Straßenverkehrsamt an und versucht solche und ähnliche Fragen vorab und in Ruhe zu klären. Die meisten Mitarbeiter die sich speziell mit diesen Sonderanliegen beschäftigen, haben in der Regel auch immer Spaß an alten Autos und sind meist auch sehr hilfsbereit. Häufig kann man auch einen Termin vereinbaren.
Ungünstig ist dagegen im Streß der alltäglichen Massenabfertigung zu einem Mitarbeiter der Zulassungsstelle zu gelangen, der so etwas noch nie hatte und dann häufig den Weg des geringsten Widerstandes für sich sucht.

Viele Grüße
Jörg

 
Re: Kfz-Briefe nach EU-Norm
geschrieben von: borgward-presseabteilung (---.dip0.t-ipconnect.de)
Datum: 05. November 2004 09:34

Schönen guten Tag,

nach meinen Informationen werden die alten Briefe sehr wohl bei vorübergehender Stilllegung/Wohnsitzwechsel etc. eingezogen. Die neuen EU-Papiere enthalten nur noch zwei Besitzereinträge und einen Hinweis auf die Anzahl weiterer Halter, sodass es unseren Freunden vom Vorstadt-Kiesplatz jetzt noch leichter gemacht wird, geschminkte Leichen mit kreativ optimierten Tachoständen unters Volk zu streuen. Ein exzellenter Beitrag zum Verbraucherschutz - was sagt eigentlich der DEUVET dazu? Unterm Strich wird uns nur eine vertraute Möglichkeit bleiben, unsere braunen Originalbriefe vor dem Eckenschnitt und der Sternchenstanzerei zu retten: "In Verlust geraten", das heißt: vom Hund gefressen/vom Kleinkind angezündet/beim Umzug verschwunden. Das ist ein Rat, den einem (sehr diskret) mitunter auch die Menschen hinterm Schalter geben, die auch nicht alles toll finden, was ihnen die EU-Bürokraten servieren...

Grüße
Christian

 
Re: Kfz-Briefe nach EU-Norm
geschrieben von: jmilitzer (---.teleos-web.de)
Datum: 05. November 2004 10:44

Hallo Christian,

da sieht man mal wieder was die Bürokratie so alles zu Wege bringt, obwohl es sich der gesunde Menschenverstand nicht träumen lässt.
Ich denke Du wirst wohl dichter an der Quelle sitzen und die aktuelleren Informationen haben.
Darüber hinaus hoffe ich Dein Tätigkeitswechsel ist so einvernehmlich gelaufen, wie es auf den MVC-Seiten zu lesen war.

Grüße
Jörg


 
Re: Kfz-Briefe nach EU-Norm
geschrieben von: Rainer (---.dip0.t-ipconnect.de)
Datum: 05. November 2004 11:14

Hallo,
so habe ich das auch gemacht. Eine Kopie vom alten Brief vorgelegt mit der Aussage, der Originale ist verschwunden! Es wurde anstandslos ein neuer ausgestellt ! Somit habe ich den Originalbrief behalten können, ohne Entwertungen ! ;-)



MfG
Rainer
Lass mich, ich kann das.!................................oh, kaputt !!

 
Re: Kfz-Briefe nach EU-Norm
geschrieben von: jmilitzer (---.teleos-web.de)
Datum: 05. November 2004 12:01

Hätte ja im Leben nicht gedacht, daß die Borgward-Gemeinde mit solchen Tricks arbeitet :-)

@Rainer: Hast Du das Angebot schon fertig?

Grüße
Jörg


 
Re: Kfz-Briefe nach EU-Norm
geschrieben von: Rainer (---.dip0.t-ipconnect.de)
Datum: 05. November 2004 12:27

ist unterwegs !! um 12:16 Uhr gefaxt !!



Nachricht bearbeitet (05-11-04 12:28)

MfG
Rainer
Lass mich, ich kann das.!................................oh, kaputt !!

 
Re: Kfz-Briefe nach EU-Norm
geschrieben von: jmilitzer (---.teleos-web.de)
Datum: 05. November 2004 16:39

Hallo Rainer,

Fax ist angekommen und ich habs an meine Frau weitergegeben.

Viele Grüße
Jörg

 
Re: Kfz-Briefe nach EU-Norm
geschrieben von: borgideluxe (---.dip.t-dialin.net)
Datum: 05. November 2004 17:58

Hallo,

lasst euch von den Zulassungsstellen nicht übers Ohr hauen.
Der Brief ist euer Eigentum genau wie das Fahrzeug. Die sind höchstens berechtigt eine Gebühr für die Entwertung des Briefes zu verlangen. Ich habe meine alte Pappe auch wieder bekommen, nachdem ich den Leiter der Zulassungsstelle verlangt habe und mit Ihm ein klärendes Gespräch geführt habe.
Warum soll ich für was bezahlen, was mir gehört.

Gruß

Joachim



Nachricht bearbeitet (05-11-04 17:59)

 
Re: Kfz-Briefe nach EU-Norm
geschrieben von: borgward-presseabteilung (---.dip0.t-ipconnect.de)
Datum: 06. November 2004 18:17

Lieber Joachim, so kenne ich die rechtliche Lage im übrigen auch, nachzulesen u.a. auf den Original-Verkaufsrechnungen vieler unserer Autos, wo der Kfz-Brief immer ein Extraposten neben dem Kaufpreis war. Ob er dann so ohne weiteres kassiert werden darf, ist sicher strittig. Es wurden schon Prozesse über Unwichtigeres geführt (und gewonnen).

Lieber Jörg, die MVC-Seiten haben recht, sowas gibt´s heute auch noch: Blick zurück ohne jeden Zorn, aber Lust auf ein breiteres Aufgabenfeld. So geht´s durchaus auch.

Grüße
Christian

 
Re: Kfz-Briefe nach EU-Norm
geschrieben von: Peter (---.mch.sbs.de)
Datum: 08. November 2004 08:05

Hallo Jörg und alle anderen Kollegen,

in deiner Beschreibung schilderst du den bisher praktizierten Amtsweg. Die einschneidende Neuerung ist jedoch die Einführung der Kfz-Briefe nach EU-Norm. Diese wird wahrscheinlich nicht zu einem Stichtag generell für alle erfolgen, sondern jeder Altbrief wird ausgetauscht, sobald eine Amtshandlung durchgeführt wird - beispielsweise die Wiederzulassung nach einer vorübergehenden Stilllegung unter 18 Monaten oder eine Wohnsitz- bzw. Namensänderung.
Weiß jemand, ab wann es diese Kfz-Briefe nach EU-Norm geben wird?
Viele Grüße,
Peter


 
Re: Kfz-Briefe nach EU-Norm
geschrieben von: jmilitzer (---.teleos-web.de)
Datum: 08. November 2004 08:38

Hallo Peter,

stimmt, ich hatte mir auch beim besten Willen nicht vorstellen können, was sich der europäische Amtsschimmel dort zusammenwiehert. Wie Christian auch schon bemerkt hat, ist damit wieder ein Stück Nachvollziehbarkeit im Leben von Gebrauchtwagen und somit der vertrauensvolle Handel mit solchen, entgegen Verbraucherinteressen, vor dem Kippen. Weiter möchte ich das nicht kommentieren.
Bezüglich des Einführungstermins würde ich mich vielleicht mal ans Kraftfahrtbundesamt (www.kba.de) oder direkt an die EU bzw. an die/den Europaabgeordnete(n) Deines Vertrauens wenden. Wozu hat man die/den denn gewählt?
@Christian: Ich freu mich natürlich für Dich, wenn es in Deinem Sinne vorwärts geht. Bei mir kamen da wohl wieder Erinnerungen an eigene, negative Erfahrungen hoch.
Meinen herzlichen Glückwunsch zum neuen Aufgabengebiet.

Viele Grüße
Jörg


 
Re: Kfz-Briefe nach EU-Norm
geschrieben von: Peter (---.mch.sbs.de)
Datum: 11. November 2004 06:36

Liebe Borgwardfreunde,

auf meine Anfrage bei der Kfz-Zulassungsstelle in Flensburg erhielt ich folgende Antwort:

"Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR)
Die Information der Münchener Zulassungsbehörde trifft zu. Im Rahmen der Harmonisierung der Zulassungsdokumente werden in Deutschland der bisherige Fahrzeugbrief bzw. -schein durch die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2 ersetzt. Einführungstermin für die neuen Dokumente ist der 01.10.2005.
Die bisherigen Fahrzeugdokumente werden dadurch nicht ungültig, aber bei jeder zulassungsrechtlichen Behandlung werden die neuen Fahrzeugdokumente wie o. a. als Ersatz ausgestellt."

Ich werde zusehen, dass mein Fahrzeug zum 30.09.2005 amtlich zugelassen ist und danach vorerst keine Stilllegung vornehmen lassen.
Viele Grüße,
Peter


 
Re: Kfz-Briefe nach EU-Norm
geschrieben von: jmilitzer (---.teleos-web.de)
Datum: 11. November 2004 07:41

Hallo Peter,

schön, daß Du dir die Mühe gemacht und in Flensburg nachgefragt hast. Danke dafür, da es ja doch auch im allgemeinen Interesse ist.
Ich bin nur mal gespannt, was uns als "Verbraucher" diese Sache dann Kosten wird.

Grüße
Jörg


 


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