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Das Borgward-Forum
Anhängelast Arabella in kg
geschrieben von: Letzter Fuffziger (---.z.pppool.de)
Datum: 08. Mai 2009 16:07

Hallo Aras,

lt. meinem (alten) Brief richtet sich die Anhängelast nach $42 (2) Stvzo.
Da heißt es eindeutig ungbremst halbes Leergewicht + 75 kg = 422 kg. Das ist ganz ordentlich für das leichte Auto.

Was aber ist mit gebremsten Hängern. Werden die behandelt wie ungebremste - das wäre Unsinn - oder richtet sich die Regelung dann nach dem übrigen §42 (also Abs. 1)?
Das hieße aber bis zu 1075 kg und wäre Wahnsinn.

Hat jemand explizite kg-Angaben im Brief?

Vielen Dank für die Mühe nachzusehen!

 
Re: Anhängelast Arabella in kg
geschrieben von: stephan (---.170.228.88.93.schnellimnetz.de)
Datum: 08. Mai 2009 19:15

sorry ...damit können wir nicht dienen ... haben auch keinen haken dran ...
dürfen wir trotzdem nach holland damit ?

grins

stephan

 
Re: Anhängelast Arabella in kg
geschrieben von: Letzter Fuffziger (---.z.pppool.de)
Datum: 09. Mai 2009 07:33

Hallo Stephan,

sieht man sich morgen (So) in CO auf dem Schlossplatz? Anmeldung von Fahrzeugen ab 10h für die Fahrt, man kann aber auch einfach so zum Hinstellen und Gucken kommen.

Manfred

 
Re: Anhängelast Arabella in kg
geschrieben von: arabellafahrer (---.dip.t-dialin.net)
Datum: 09. Mai 2009 19:42

Hallo
Eingetragen sind 350 Kg ungebremst und 350 Kg gebremst ,in meinem Gutachten der Westfalia Werke von 1975 sind auch 350Kg angegeben.
Grüße
Olaf

 
Re: Anhängelast Arabella in kg
geschrieben von: SchwedenHansa (---.ewe-ip-backbone.de)
Datum: 24. Mai 2009 20:19

Hallo zusammen,

ich habe Anfang des Jahres einen Brief bekommen in dem steht, dass Anhängerkupplungen nicht mehr Typ-geprüft sein müssen und auch nicht mehr eingetragen werden müssen.... Der Brief kam über Umwege vom TÜV-Nord. Nun schließe ich daraus, dass nicht eingetragene und nicht geprüfte Kupplungen auch keine Anhängelast kennen.... yawning smiley)). Mein Willys Jeep sieht das übrigens genauso ;o)

Ölfingergruß
Stephan

 
Re: Anhängelast Arabella in kg
geschrieben von: Letzter Fuffziger (---.z.pppool.de)
Datum: 25. Mai 2009 14:51

Hallo Stephan,

bei meinem C5 ist zwar auch keine Kupplung eingetragen, allerdings sehr wohl detaillierte Zuggewichte (mit Steigungs-% und so). Demnach sollte Deine Vermutung widerlegt sein.
Normalerweise hat der Hersteller dies im Verhältnis zu Gewicht und Bremskraft festgelegt und auch im Rahmen der Typprüfungin die Fahrzeugdaten übernommen.
Ungebremst = gebremst widerspricht allerdings der gängigen Praxis, dass gebremste Hänger etwa doppelt so schwer sein dürfen wie ungebremste.
Gab es nichts originales von Lloyd zu dem Thema?
Joachim borgideluxe, was hast Du stehen?

Manfred

 
Re: Anhängelast Arabella in kg
geschrieben von: Bernd-S (---.q.pppool.de)
Datum: 25. Mai 2009 16:36

Hallo

In meinem Arabella Brief (Lloyd Arabella 34b Ez März 61) stehen die Werte

385 kg ungebremst und 450 kg gebremst ein Prüfzeichen ist leider nicht eingetragen.

Mfg Bernd

 
Re: Anhängelast Arabella in kg
geschrieben von: Letzter Fuffziger (---.z.pppool.de)
Datum: 25. Mai 2009 22:05

Bernd, hallo und vieln Dank!

Bitte an alle: gibt es abweichende Einträge für die stärkeren Motorisierungen?

Manfred



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 25.05.09 22:05.

 
Re: Anhängelast Arabella in kg
geschrieben von: borgideluxe (---.dip.t-dialin.net)
Datum: 26. Mai 2009 00:21

Hallo,

so langsam Wurmt es mich.
Leider stehen in meinem Brief keine Daten.
Auf dem Typenschild steht jedoch der "D- Wert" von 3,9 kN
Wenn man die Anhängelast danach berechnet, kommt man auf
Max. 630 Kg.
Das hält vielleicht die Anhängerkupplung aus, aber ich würde
mit der Last auf keinen Fall einen Anhänger ziehen.
Die Westfalia Prüfnummer lautet: TP 8 WW 24814

Vielleicht kann man bei Westfalia mal nachfragen.

Die Werte die Bernd angegeben hat, halte ich durchaus für Realistisch.

Gruß

Joachim





1 mal bearbeitet. Zuletzt am 26.05.09 00:23.

 
Re: Anhängelast Arabella in kg
geschrieben von: borgideluxe (---.dip.t-dialin.net)
Datum: 04. Juni 2009 09:07

Hallo nochmal,

am Wochenende konnte ich mir den KFZ- Schein einer Arabella von einem Bekannten anschauen.

Hier waren folgende Anhängelasten eingetragen:
385 Kg ungebremst,
450 Kg gebremst.

Diese Daten decken sich mit denen die Bernd schon angegeben hat.

Wird also so stimmen.

Gruß

Joachim

 
Re: Anhängelast Arabella in kg
geschrieben von: Kuki50 (---.dip.t-dialin.net)
Datum: 14. November 2009 22:47

Hallo zusammen.

Die gebremste Anhängelast wird in aller Regel immer vom Hersteller nach zig Versuchen festgelegt. Es können durchaus verschiedene Werte für verschiedene Anhängerarten angegeben werden. Z.B. "nur für Sportzwecke" od. "nur für Pferdetransport" ( dies wurde früher oft von DB praktiziert ). Auch max.Steigungsangaben können genannt werden. Da wo man rauf fährt, muß man ja auch wieder hinunter fahren - und anhalten können. Auch muß die Handbremswirkung in Verbindung mit der Reifentraktion das Gespann am Berg in abgestelltem Zustand halten können. Die Antriebskupplung muß mind. 5x hintereinander ein Anfahren am Berg verkraften. Grundsätzlich gilt für einachsgetriebene PKW: Die max. zulässige gebremste Anhängelast darf in keinem Falle das eingetragene zul. Ges.Gew. des Zugwagens übersteigen. Auch muß der D-Wert der AHK ausreichend sein.
Wenn, wie in diesem Falle, keine Herstellerfreigabe mehr zur Verfügung steht, dann wendet man sich an den TÜV Süd. Die haben in Stuttgart einen Oldi-Spezialisten, welcher auf alle jemals erfassten Daten Zugriff hat.
M.f.G. Kuki50

 
Re: Anhängelast Arabella in kg
geschrieben von: Kuki50 (---.dip.t-dialin.net)
Datum: 15. November 2009 14:06

Ergänzung: Es müßen alle AHK´S eingetragen werden. Ausgenommen solche mit EU Prüfzeichen z.B. E1........ AHK Prüfnummern die mit TP beginnen sind Einzelanfertigungen o. in geringen Stückzahlen gebaute AHK´s d.h. jede gebaute Kupplung wird einzeln geprüft u. bekommt eine fortlaufende Nr.

Bei den AHK`s mit EU Nr. muß die Herstellerbescheinigung im Auto mitgeführt werden !

Ich persönlich halte die EU Regelung für Schwachsinn, weil jeder Dönerbrater
nun seine Kupplung selbst anschrauben kann u. bei modernen Autos dann ohne Prüfung bis zu 3,5 to ziehen darf - Eu machts möglich.

Aber für unsere Oldis gibt es ganz gewiß keine AHK`s mit EU Prüfnummer.

Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen: Bis 1954 mußte eine AHK überhaupt kein Prüfzeichen tragen, demzufolge auch nicht eingetragen werden. Aber der Wagen muß dann eben auch vor dem 1954er Stichtag erstmalig zugelassen sein ( Stichtag ist mir leider nicht bekannt, aber in einer ADAC Oldtimerinfo nachzulesen ).

Ein Schelm der glaubt, nun an seinen 1953er Oldi einen Haken anschweißen zu können.

Auf der Seite "wer hat Coupe-Zuggewicht im Brief" habe ich Erfahrungen im Oldianhängerbetrieb niedergeschrieben.

M.f.G. Kuki50

 


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