Heute erschienen in der Zeitschrift "kfz-betrieb" für das Kfz Gewerbe im ONLINE Newsletter
... mal sehen ob sich etwas tut.
Gruß
Siggi
ZDK fordert Ausnahme für Oldtimer
"Kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut"
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat eine Korrektur der Feinstaub-Verordnung mit Ausnahme-Regelungen für Oldtimer gefordert. Ein Fahrverbot für historische Fahrzeuge sei umweltpolitisch nicht zu begründen, sagte ein ZDK-Sprecher. Die Ausnahme solle für die rund 153.000 Oldtimer gelten, die als "mindestens 30jährig" das so genannte H-Kennzeichen bekommen. Bei einem Gesamtbestand von rund 46 Millionen Pkw falle dies kaum ins Gewicht.
Diese Fahrzeug-Gruppe müsse als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut eingestuft werden, für das "im Mutterland des Automobils viel Herzblut fließt". Der Forderung nach Korrektur der Feinstaub-Verordnung liege auch zugrunde, dass fast alle Oldtimer mit H-Kennzeichen einen Otto-Motor haben, dessen Feinstaub-Emissionen in "geringsten Volumina" lägen.
Oldtimer bekämen wachsende wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Bedeutung, so der ZDK. Perspektivisch erwarte der Kfz-Verband eine Expansion von derzeit rund 1.500 Oldtimer-Betrieben auf mittelfristig bis zu 2.500 Unternehmen mit etwa 20.000 Arbeitsplätzen.