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Das Borgward-Forum
Winterreifen für das Alltagsauto!
geschrieben von: Roland aus Werdohl (---.dip0.t-ipconnect.de)
Datum: 05. November 2006 10:59

Moin, moin zusammen!
Bin ja mal gespannt ob ich dafür gesteinigt werde, wenn ich eine nicht-Borgward-spezifische Frage stelle...da habe ich nämlich nickes auf Lager, denn meine Isa hält jetzt von gelegentlichen Wachphasen Winterschlaf...!

Also hier die Frage: Habe meiner Frau ein kleines, neuzeitliches Winterauto gekauft, einen gebrauchten Seat Arosa 1.0. Laut Brief darf der ohne Tüv-Eintrag mit folgenden Bereifungen gefahren werden: 155/70 R13 75S und 175/65 R13 80S.

Nun habe ich bei meinem Vater noch Winterreifen auf Felge gefunden, die nur 3 Jahre alt sind und nur wenige Monate gefahren wurden: 175/70 R13 82T.

Darf ich im hyperpingeligen Deutschland die Reifen montieren, ohne die Dinger vom Tüv absegnen zu lassen??

In der Bedienungsanleitung werden für diesen Typ auch andere Reifentypen, wie zum Bleistift, 185er empfohlen. Dürfen auch diese ohne extra Eintrag gefahren werden??
Es gibt da immer so unbekannte Grössen von denen ich absolut keine Ahnung habe, wie Lochkreisabstand, Einpresstiefe undsoweiter.

Vielen Dank an jeden toleranten Borgwardianer...!

Grüsse aus dem schattigen Sauerland,
Roland.

 
Re: Winterreifen für das Alltagsauto!
geschrieben von: buerschjen (---.ipt.aol.com)
Datum: 05. November 2006 11:30

Hallo Roland,
die Reifen deines Vaters darfst Du auf dem Arosa leider nicht fahren, weil sie einen zu grossen Reifendurchmesser haben. Die 2. Zahl in der Reifenbezeichnung beschreibt die Höhe des Reifen in Prozent der Reifenbreite. Das heist, die im Schein eingetragenen Reifen haben eine Höhe von 175/100*65=113,75mm, die Reifen deines Vaters aber 122,5mm. Deshalb sind die Reifen zu hoch und könnten in den Radhäusern an irgendwelchen Anbauteilen ankommem. Selbst wenn das nicht der Fall ist müssen die Reifen im hyperpingeligen Deutschland eingetragen werden, was wiederum mit Kosten verbunden ist, ganz zu Schweigen vom sich ändernden Abrollumfang wodurch der Tacho falsche Werte anzeigt und die Eintragung nochmals erschwert.
Erspar dir den Ärger und kauf dir ein paar neue Gummis.

Mit rostigen Grüssen Stefan

 
Re: Winterreifen für das Alltagsauto!
geschrieben von: Roland aus Werdohl (---.dip0.t-ipconnect.de)
Datum: 05. November 2006 12:02

Hallo Stefan,

Das klingt logisch, vielen Dank.

Und was ist mit den anderen, in der Bedienungsanleitung ausdrücklich emphohlenen Pneues?

Oder gilt nur das, was im Brief genannt ist? -In der neuen "Zulassungsbescheinigung" (gesteinigt sei, wer diesen Unsinn erfunden hat!) wird nur noch ein Reifenmaß genannt...

Nochmals Danke!

 
Re: Winterreifen für das Alltagsauto!
geschrieben von: Miko (---.dip.t-dialin.net)
Datum: 05. November 2006 12:13

Hallo zusammen!

Was der Stefan da geschrieben hat, ist im Prinzip vollkommen richtig, wenn es sich bei den Zulassungspapieren um den alten "Fahrzeugschein" handelt, denn dabei gilt: gefahren werden darf nur, was auch eingetragen ist.

Anders sieht die Sache bei den neuen Zulassungspapieren "Zulassungsbescheinigung I und II" aus, denn da ist nur noch eine Reifengrösse eingetragen , obwohl das Fahrzeug vielleicht auch andere Reifengrössen fahren darf (offensichtlich hat der Roland aber noch den alten Brief, denn es sind ja zwei Größen eingetragen). Das macht die Sache natürlich sehr undurchsichtig. Bei neuen Fahrzeugen ist das nicht so problematisch, da denen ein entsprechendes Dokument beiliegt, welches ALLE technischen Daten, die dieses Fahrzeug betreffen, beinhaltet, also auch die Reifengrössen, die nicht im "Brief" stehen. Man kann sich also alle benötogten Informationen aus diesem Dokument ableiten.
Da bei älteren Fahrzeugen im Falle einer Ummeldung oder eines Halterwechsels aber nur noch die neuen Papiere ausgestellt werden, kann man nur hoffen, dass der alte Brief noch existiert, um an diese Daten zu kommen. Ansonsten ist es in der Tat schwierig, wirklich herauszufinden, welche Bereifung gefahren werden darf. Da bleibt dann oftmals nur noch der Kontakt zum Hersteller.
Wir sehen also:
Da hat sich unser Gesetzgeber mal wieder was ganz hervorragendes einfallen lassen! Und wer die neuen Papiere schon mal genauer betrachtet hat, wird merken, dass er erstmal wie der Ochs vorm Berg steht, wenn er überhaupt etwas über das Fahrzeug erfahren will, denn da steht keinesfalls mehr vor diesen Daten, was sie eigentlich angeben, sondern nur noch ein Buchstabenkürzel. Dieses ist dann auf der Rückseite in einer ellenlangen Legende erklärt. Man scheitert als Neuling im Prinzip schon, wenn man den Tag der Erstzulassung rausfinden möchte, da zweimal ein Datum eingetragen ist. Zum einen die Erstzulassung, zum anderen der Tag, an dem die allgemeine Betriebserlaubnis erteilt wurde. Ich frage mich, warum wiedermal ein wunderbar funktionierendes System durch ein völlig undurchsichtiges ersetzt wurde! Allen Besitzern der "alten" Papiere sei also dringend geraten:
Bloß nicht den Wagen über den Winter abmelden, sonst sind der schöne Brief und der schöne Schein futsch!

Beste Grüße,

...der Rainer

 
Re: Winterreifen für das Alltagsauto!
geschrieben von: borgideluxe (---.dip.t-dialin.net)
Datum: 05. November 2006 13:45

Hallo,

ich würde mich erst einmal bei Seat erkundigen ob die Reifengröße 175/70 R13 82T mögliche ist. Fragen kostet nix.
Weil, es gibt überall Toleranzen und kein festes Maß.
Natürlich hat Stefan Recht, dass der Reifen irgendwo reiben kann, oder das der Tacho nicht mehr stimmt wenn die Reifengröße den Toleranzbereich über- oder unterschreitet.
Der Reifen 155/70 R13 75S ist vom Durchmesser her auch 5,25 mm kleiner und zugelassen.
Betrachtet man den Verschleiß eines Reifens, so hat ein Neureifen ca. 9mm Profiltiefe und sollte bei mind. 2-3 mm gewechselt werden. Hier liegen alleine schon ca. 6mm Unterschied im Durchmesser.

Gruß

Joachim

 


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