Re: Winterreifen für das Alltagsauto!
geschrieben von: Miko (---.dip.t-dialin.net)
Datum: 05. November 2006 12:13
Hallo zusammen!
Was der Stefan da geschrieben hat, ist im Prinzip vollkommen richtig, wenn es sich bei den Zulassungspapieren um den alten "Fahrzeugschein" handelt, denn dabei gilt: gefahren werden darf nur, was auch eingetragen ist.
Anders sieht die Sache bei den neuen Zulassungspapieren "Zulassungsbescheinigung I und II" aus, denn da ist nur noch eine Reifengrösse eingetragen , obwohl das Fahrzeug vielleicht auch andere Reifengrössen fahren darf (offensichtlich hat der Roland aber noch den alten Brief, denn es sind ja zwei Größen eingetragen). Das macht die Sache natürlich sehr undurchsichtig. Bei neuen Fahrzeugen ist das nicht so problematisch, da denen ein entsprechendes Dokument beiliegt, welches ALLE technischen Daten, die dieses Fahrzeug betreffen, beinhaltet, also auch die Reifengrössen, die nicht im "Brief" stehen. Man kann sich also alle benötogten Informationen aus diesem Dokument ableiten.
Da bei älteren Fahrzeugen im Falle einer Ummeldung oder eines Halterwechsels aber nur noch die neuen Papiere ausgestellt werden, kann man nur hoffen, dass der alte Brief noch existiert, um an diese Daten zu kommen. Ansonsten ist es in der Tat schwierig, wirklich herauszufinden, welche Bereifung gefahren werden darf. Da bleibt dann oftmals nur noch der Kontakt zum Hersteller.
Wir sehen also:
Da hat sich unser Gesetzgeber mal wieder was ganz hervorragendes einfallen lassen! Und wer die neuen Papiere schon mal genauer betrachtet hat, wird merken, dass er erstmal wie der Ochs vorm Berg steht, wenn er überhaupt etwas über das Fahrzeug erfahren will, denn da steht keinesfalls mehr vor diesen Daten, was sie eigentlich angeben, sondern nur noch ein Buchstabenkürzel. Dieses ist dann auf der Rückseite in einer ellenlangen Legende erklärt. Man scheitert als Neuling im Prinzip schon, wenn man den Tag der Erstzulassung rausfinden möchte, da zweimal ein Datum eingetragen ist. Zum einen die Erstzulassung, zum anderen der Tag, an dem die allgemeine Betriebserlaubnis erteilt wurde. Ich frage mich, warum wiedermal ein wunderbar funktionierendes System durch ein völlig undurchsichtiges ersetzt wurde! Allen Besitzern der "alten" Papiere sei also dringend geraten:
Bloß nicht den Wagen über den Winter abmelden, sonst sind der schöne Brief und der schöne Schein futsch!
Beste Grüße,
...der Rainer