Re: Kfz-Briefe nach EU-Norm
geschrieben von: jmilitzer (---.teleos-web.de)
Datum: 05. November 2004 07:47
Hallo Peter, Hallo Helmut,
Liebe Borgwardfreunde,
ich kann mir offen gesagt nicht vorstellen, daß nach dem Erwecken unserer "Schätzchen" aus dem Winterschlaf, also nach einer kurzzeitig befristeten Abmeldung sofort einer neuer Brief fällig wird. Wer die Prozedur der Neuabnahme nach §21 schon einmal mitgemacht hat weiß, was das für ein Aufwand ist und welche Kosten entstehen. Hier war es bislang so, daß dies nur fällig wurde, wenn ein alter Brief verfallen war. Das war m. W. in der Regel nach 1 1/2 Jahren (früher waren es mal 1 Jahr zzgl. zweier Fristverlängerungen von jeweils 1/2 Jahr) der Fall. Übrigends ist man glaube ich auch heut noch gesetzlich verpflichtet, auch wenn man ein Auto mittlerweile verschrottet hat, den Brief nach dieser Frist entwerten oder auch einziehen zu lassen.
Also, wenn euer Auto noch den braunen Pappbrief hat und es nicht länger als 1 1/2 Jahre abgemeldet ist, könnt ihr es wieder ganz normal zulassen und ihr behaltet auch den alten Brief. Wenn das Auto länger abgemeldet war, wie z.B. bei den klassischen Scheunenfunden oder langjährigen Restaurierungen, gab es bislang auch schon einen neuen Brief, nur bislang halt noch nicht das EU-genormte Teil.
@Helmut: Ich weiß nicht in welchem Kreis oder welcher Stadt Du zur Zulassungsstelle mußt, aber das man für das Entwerten des alten Briefes 50,- DM zu zahlen hatte ist mir neu. Ich habe in einem solchen Fall immer darauf bestanden den alten Brief wieder mitzunehmen, da er ja ein wichtiger Bestandteil der Fahrzeughistorie ist und so nicht zuletzt auch ein wertbeeinflussender Faktor sein kann. Die Form der Entwertung ist dabei unterschiedlich, die Ecke wird fast immer abgeschnitten, häufig noch Stempel "Ungültig" aufgedrückt und teilweise auch mit lustigen "Sternchen" mittig gelocht. Meine Erfahrungen beziehen sich auf die Stadt Herne und den Kreis Recklinghausen, aber ich glaube zumindest früher war das nicht eindeutig geregelt und lag im Ermessen der einzelnen Zulassungsstelle.
Noch ein Tipp an alle, die in absehbarer Zeit mit der Zulassung Ihres Oldtimers zu tun haben. Ruft einfach vorher schon mal beim Straßenverkehrsamt an und versucht solche und ähnliche Fragen vorab und in Ruhe zu klären. Die meisten Mitarbeiter die sich speziell mit diesen Sonderanliegen beschäftigen, haben in der Regel auch immer Spaß an alten Autos und sind meist auch sehr hilfsbereit. Häufig kann man auch einen Termin vereinbaren.
Ungünstig ist dagegen im Streß der alltäglichen Massenabfertigung zu einem Mitarbeiter der Zulassungsstelle zu gelangen, der so etwas noch nie hatte und dann häufig den Weg des geringsten Widerstandes für sich sucht.
Viele Grüße
Jörg